Der Begriff Arbeitsrecht erstreckt sich auf Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern und enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeiter und Angestellte in regulärer Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeitarbeit und Heimarbeit.

Unter dem Oberbegriff Arbeitsrecht können wir für Sie als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat u.a. folgende Leistungen anbieten:

  • außergerichtliche Beratung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung)
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Firmenwagenregelungen und E-Mail/Internet-Nutzungsregelungen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen
  • Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Beschäftigung
  • Beratung in allen kollektivrechtlichen Fragen bis hin zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung im Rahmen einer Einigungsstelle
  • gerichtliche Vertretung im Rahmen von kollektivrechtlichen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat oder Arbeitgeber
  • Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel, Umstrukturierungen
  • Abwehr und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen
  • Prüfung und Formulierung des Zeugnisses
  • Anforderung und gerichtliche Durchsetzung eines Zeugnisses mit bestimmtem Inhalt
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