Das Strafrecht erfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die Umfang und Inhalt der staatlichen Strafbefugnis beinhalten. Es ist ein nach Art und Weise selbständiger Teil des öffentlichen Rechts.

Unter dem Oberbegriff Strafrecht können wir Ihnen u.a. folgende Leistungen anbieten:

  • Beratung bei Beginn eines Ermittlungsverfahrens
  • Begleitung zu Anhörungs- und Vernehmungsterminen (z. B. bei der Polizei, der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, beim Ermittlungsrichter oder bei Untersuchung durch Sachverständige)
  • Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, u. a. durch Stellung von sachgerechten Beweisanträgen
  • Besprechung des Sachverhaltes mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Richter
  • Beratung und Vertretung in Haftsachen, z. B. durch Stellung eines Antrags auf mündliche Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde
  • Vertretung in Hauptverhandlungsterminen (in I. Instanz, in der Berufungsinstanz oder im Revisionsverfahren)
  • Vertretung und Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
  • Einlegung und Begründung einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil sowie Vertretung im Berufungshauptverhandlungstermin
  • Einlegung und Begründung einer Revision sowie Vertretung im Revisionshauptverhandlungstermin
  • Einspruch gegen einen Strafbefehl und Vertretung im darauf folgenden Hauptverhandlungstermin
  • Einlegung und Begründung einer Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
  • Stellung eines Antrages auf Strafaussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung und Vertretung im entsprechenden Anhörungstermin

 

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