Das Sozialrecht ist das Recht, das der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dient und das versucht, diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen durch staatliche Leistungsträger zu verwirklichen.

Es wird in die vier Bereiche soziale Vorsorge, soziale Entschädigung, soziale Förderung sowie soziale Hilfe gegliedert. Das Sozialrecht regelt die Möglichkeit des Einzelnen, in bestimmten Bedarfslagen, Sozialleistungen zu beanspruchen.

Unter dem Oberbegriff Sozialrecht können wir Ihnen u.a. folgende Leistungen anbieten:

  • Beratung bei Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse um Krankengeld, Übernahme von Behandlungskosten, häusliche Krankenpflege, sonstige Versorgungsleistungen und Mitgliedschaft
  • Beratung bei Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (Deutsche Rentenversicherung, Bundesknappschaft, etc.) um Erwerbsminderungsrenten, Rehabilitationsmaßnahmen (Kur, Umschulung) u.a.
  • Beratung bei Feststellung bzw. Verschlechterung der Schwerbehinderung
  • Beratung bei Feststellung der sog. Merkzeichen im Schwerbehinderungsrecht zur Erlangung von Parkerleichterungen, steuerlichen Vergünstigungen, etc.
  • Beratung bei Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft um die Anerkennung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, Verletztenrenten, Reha-Leistungen, etc.
  • Beratung bei Auseinandersetzungen mit der Pflegeversicherung über die Pflegestufe und Art und Umfang der Leistungen
  • Beratung bei Auseinandersetzungen mit der Agentur für Arbeit über die Gewährung von Arbeitslosengeld I zum Beispiel wegen Sperrzeit oder der Rückforderungen von Leistungen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit der ARGE / BAG über die Gewährung von Leistungen aus dem SGB II (Arbeitslosengeld II), z.B. wegen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Vertretung von Mandanten in Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht

 

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