Das Mietrecht regelt Rechtsfragen rund um den Mietvertrag und sonstige Punkte, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen. Im Mietrecht sind nicht nur die formellen Voraussetzungen des Mietvertrages geregelt, sondern auch die Inhalte eines Mietverhältnisses, insbesondere Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.

Das Wohnungseigentumsrecht ist trotz überschaubarer gesetzlicher Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet, das stark durch die Rechtsprechung geprägt wird.

Unter dem Oberbegriff Miet-, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht können wir Ihnen u.a. folgende Leistungen anbieten:

  • Formulierung und Überprüfung Ihrer gewerblichen und privaten Mietverträge
  • Beratung und ggf. gerichtliche Durchsetzung von Kündigungen und sonstigen mietrechtlichen Ansprüchen
  • Beratung bei Räumungsangelegenheiten
  • Beratung bei Betriebskostenerhöhung, Mieterhöhung oder Modernisierungsvorhaben
  • Beratung bei Fragen der Mietsicherheiten, Mietbürgschaften und Mietmängeln
  • Beratung bei Fragen des Wohnungseigentumsrecht

 

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